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   BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00   

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https://dejure.org/2001,8341
BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00 (https://dejure.org/2001,8341)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00 (https://dejure.org/2001,8341)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00 (https://dejure.org/2001,8341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltszulassung - Widerruf - Aufhebung des Widerrufs - Öffentliche Zustellung - Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung - Beschwerdeschrift - Einstweilige Anordnung - Aufschiebende Wirkung - Rechtsbehelfsfrist - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    BRAO § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 1; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 2; ; FGG § 24 Abs. 3; ; ZPO § 203 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6, § 35 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    Deshalb kann ihm eine Wiedereinsetzung - falls eine solche notwendig sein sollte - nicht allein wegen eventuell formeller Mängel des Rechtsmittelschriftsatzes versagt werden (vgl. BVerfG NJW 1993, 1635, 1636).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    b) Ob ein solcher Verfahrensfehler zur Folge hat, daß es an einer gültigen Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung fehlt und die Beschwerde schon deshalb rechtzeitig eingegangen ist, oder ob infolge der gerichtlichen Anordnung gleichwohl von einer wirksamen Zustellung auszugehen ist, dem Betroffenen jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (vgl. BGHZ 118, 45, 48; BVerfGE NJW 1988, 2361; Musielak/Wolst, ZPO 2. Aufl. § 203 Rdnr. 4), braucht im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend entschieden zu werden.
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    b) Ob ein solcher Verfahrensfehler zur Folge hat, daß es an einer gültigen Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung fehlt und die Beschwerde schon deshalb rechtzeitig eingegangen ist, oder ob infolge der gerichtlichen Anordnung gleichwohl von einer wirksamen Zustellung auszugehen ist, dem Betroffenen jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (vgl. BGHZ 118, 45, 48; BVerfGE NJW 1988, 2361; Musielak/Wolst, ZPO 2. Aufl. § 203 Rdnr. 4), braucht im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend entschieden zu werden.
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    Diese Rechtsfolge wird nicht schon durch ein form- und fristgerechtes Wiedereinsetzungsgesuch, sondern erst durch die Entscheidung, die dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, mit rückwirkender Kraft beseitigt (BGHZ 98, 325, 327 ff; Senatsbeschl. v. 5. Januar 1999, aaO).
  • BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Einstweilige Anordnung im Zusallungsstreit

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1999 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98).
  • BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98

    Aufschiebende Wirkung eines verfristeten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00
    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1999 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98).
  • BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10

    Aufschiebende Wirkung im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf

    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
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